Wenn man bei uns Straßenmusik machen möchte – egal, ob kommerziell oder aus Spaß an der Freud‘ – dann sollte man sich vorher genauestens schlau machen, was man darf – und was nicht.
Ich habe mich mal kundig gemacht, was es in Deutschland so alles braucht, um auf der Straße Musik machen zu dürfen:
Als Straßenmusiker in Deutschland muss man sich an verschiedene Regeln halten, die von Stadt zu Stadt variieren können. Generell gilt, dass Straßenmusik tagsüber erlaubt ist, oft zwischen 10:00 und 22:00 Uhr, aber die genauen Zeiten können variieren. Oftmals ist die Spieldauer an einem Standort auf 30 bis 60 Minuten begrenzt, danach muss ein Standortwechsel erfolgen. Zusätzlich können Genehmigungen erforderlich sein, insbesondere für bestimmte Instrumente oder Verstärker. Es ist ratsam, sich vorab bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde über die spezifischen Regeln und Vorschriften zu informieren, da es keine bundesweite Regelung gibt.
Wichtige Punkte, die es zu beachten gilt:
Genehmigungspflicht:
In vielen Städten ist eine Genehmigung vom Ordnungsamt erforderlich, um Straßenmusik zu machen. Diese kann mit Gebühren verbunden sein.
Spielzeiten:
Die erlaubten Spielzeiten variieren, aber meistens ist Straßenmusik nur tagsüber erlaubt, oft bis 22:00 Uhr. Mittagsruhezeiten und Wochenendregelungen können ebenfalls beachtet werden müssen.
Standortwechsel:
Oft ist eine bestimmte Spieldauer an einem Ort vorgeschrieben, bevor ein Standortwechsel erforderlich ist. Dieser kann auch mit einem Mindestabstand zu anderen Musikern oder sensiblen Bereichen verbunden sein.
Lautstärke und Instrumente:
Laute Musikinstrumente wie Blechblasinstrumente, Schlagzeuge oder verstärkte Instrumente sind oft eingeschränkt oder verboten. Auch der Einsatz von Verstärkern ist oft nicht erlaubt oder nur mit bestimmten Beschränkungen.
Verkaufsverbote:
Der Verkauf von CDs, Merchandising-Artikeln oder Konzerttickets ist in der Regel nicht erlaubt, da dies als gewerbliche Tätigkeit gilt und eine Gewerbesteuer erfordert.
Blockieren von Eingängen:
Es ist wichtig, keine Hauseingänge, Schaufenster oder andere Zugänge zu blockieren und sich nicht auf Gewerbeflächen auszubreiten.
Rücksichtnahme auf Anwohner: Straßenmusik sollte so gestaltet sein, dass sie die Anwohner nicht übermäßig stört. Lärmbelästigung und Mittagsruhezeiten sind zu beachten.
Rechtliche Grundlagen der Straßenmusik – ein bisschen Bürokratie muss sein – muss ein bisschen Bürokratie sein?
Der grundlegende Unterschied zu den ehemals weniger reglementierten Zeiten ist, dass Straßenmusiker sich seit etwa fünf Jahren in zahlreichen Städten beim Ordnungsamt eine Genehmigung einholen müssen. Die beiden wichtigsten Gesetze sind das Lärmschutzgesetz und das Straßengesetz. Eine Sondergenehmigung nach dem Lärmschutzgesetz ist nicht nötig. Man darf nur eben nicht zu laut – in den allermeisten Fällen also nicht mit Verstärker oder Jericho-Trompeten – spielen. Der nächst bürokratische Punkt ist wichtiger: Stellt man etwas wie die Gitarre oder das Case auf dem „Straßenland“ ab, wozu auch die Fußgängerzone oder die U-Bahn-Station gehören, benötigt man dafür die besagte Genehmigung. Eine solche Sondergenehmigung kostet Geld. Ihr begebt euch also früh morgens in das Zimmer beim Ordnungsamt und zahlt erstmal, bevor überhaupt der erste Ton erklingen darf – und das täglich neu!
– Straßenmusik machen in Hamburg –
Seit Anfang 2017 hat der Bezirk Hamburg-Mitte seine hanseatischen Zügel für Straßenmusiker spürbar angezogen. In einigen Bereichen wie der Einkaufsmeile und in der angrenzenden Straße Lange Mühren dürfen Musiker nur noch mit einer Genehmigung vom Bezirksamt auftreten. Dafür verpflichten die Musiker sich, einige Vorschriften einzuhalten. Verstärker sind verboten, spätestens alle 30 Minuten müsst ihr weiterziehen. Und es dürfen keine lauten Blasinstrumente verwendet werden. Etwas schwammig ist dieser Passus: Ihr dürft euch zwar mit Geld honorieren lassen, die Passanten aber weder zum Spenden auffordern, noch aktiv Geld einsammeln. Mit dem Rathausmarkt, am Reesendamm und den Alsterarkaden gibt es übrigens sogar Bereiche, in denen ein Musikverbot herrscht.
– Straßenmusik machen in München –
Ehre und Fluch zugleich ist der Umgang mit Street-Musikern in der bayrischen Hauptstadt München. Hier muss man sogar ein spezielles Casting bestehen. War man erfolgreich, benötigt man noch eine Genehmigung. Die kostet 10 Euro und dabei werden in der Großstadt von diesen Lizenzen gerade mal 10 Stück täglich ausgegeben – fünf für den Vormittag, fünf für den Nachmittag, wodurch sich die Spielzeit halbiert. Aber immerhin, in München darf man eine Stunde am selben Platz bleiben. Und dann beginnt die Liste mit den Instrumenten, die „nicht genehmigungsfähig“ sind. Ohne Worte.
– Straßenmusik machen in Köln –
Die unbestrittene deutsche Hochburg der Straßenmusik ist Köln. Die Street-Music gehört hier zum Straßenbild wie in kaum einer anderen Stadt. Nach vielem Hin und Her hat die eigentlich weltoffene und tolerante Stadt Anfang 2018 den Straßenmusikern den Saft abgestellt. Amps sind im gesamten Stadtgebiet verboten. Genau definiert wird in der Kölner Stadtverordnung übrigens auch, dass Musik nur in den ersten 30 Minuten einer vollen Stunde dargeboten werden darf. Also rechtzeitig anfangen; die zweite halbe Stunde naht bestimmt. Wer gegen diese – und weitere – Vorgaben verstößt, kann schon mal einen 35-Euro-Schein für das Bußgeld aus der Tasche holen.
– Straßenmusik machen in Darmstadt –
Darmstadt hat im Jahr 2014 die Vorschriften für Straßenmusik geändert. Und zwar – Achtung festhalten (!) – in der „Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“. Rechtsgrundlage ist § 8 der Präventionskonvention. Dort heißt es, dass Darbietungen in der Fußgängerzone nur mit Sondernutzungserlaubnis in der Zeit von 10:00 bis 20:00 Uhr gestattet sind. Ausgestellt wird die Erlaubnis jeweils für einen Tag. Und pro Tag gibt es davon maximal fünf Stück. Ach ja, das Ding kostet 5 Euro Bearbeitungsgebühr. Von der Webseite des Bürger- und Ordnungsamtes könnt ihr euch den Antrag als PDF runterladen. Spaß macht auch die Frage auf dem Formular: „Werden Musikinstrumente benutzt?“ Ja, was soll ich sagen? Nein, ich nutze kein Musikinstrument. Ich brülle einfach so durch die Gegend.
Uff! Ganz ehrlich? Wenn ich mal wieder auf das schmale Brett verfallen sollte, Straßenmusik machen zu wollen, dann nur im Ausland – vorzugsweise in Spanien, Portugal, Frankreich und zur Not in den Niederlanden.
Auffällig bei den öffentlichen Reaktionen: Politiker fast aller Parteien – sogar die wiederbraune CDU – brachten ihr Entsetzen zum Ausdruck. Nicht so die blaue Nazipartei AfD. Die Hintergründe der Tat lassen sich nun mal nicht für migrantenfeindliche Hetze ausschlachten.
Bei der Todesfahrt in der Mannheimer Innenstadt gehen die Ermittler nicht von einem politischen Hintergrund aus. Das teilten die Staatsanwaltschaft Mannheim und die Polizei in einer gemeinsamen Erklärung mit. Zwei Personen seien tödlich und fünf schwer verletzt worden, heißt es in der Mitteilung. Nach dem Horror von Mannheim steht inzwischen fest: Der verdächtige Autofahrer ist Deutscher. Bei dem nach der Todesfahrt von Mannheim festgenommenen Mann handelt es sich nach Angaben von Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) um einen 40-jährigen Deutschen mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz. Wie die Mannheimer Polizei mitteilte, steht inzwischen fest, dass er als Einzeltäter handelte.
Hintergrund der Todesfahrt ist wohl eine psychische Erkrankung, teilte der zuständige Staatsanwalt in Mannheim mit. Der Fahrer des Wagens war nach SWR-Informationen deutschen Sicherheitsbehörden bislang nicht im Zusammenhang mit Extremismus oder Terrorismus aufgefallen. Er soll aber schon früher psychisch auffällig gewesen sein.
Der Täter war bei der Polizei kein unbeschriebenes Blatt. Es gebe ein paar Vorstrafen, die lange zurücklägen, sagte Staatsanwalt Romeo Schüssler in Mannheim. Dabei gehe es um eine Körperverletzung, für die er eine kurze Freiheitsstrafe verbüßt habe vor über zehn Jahren, außerdem ein Fall von Trunkenheit im Verkehr. Bei der letzten Tat handle es sich um ein Delikt im Bereich von Hate Speech aus dem Jahr 2018. Er habe einen entsprechenden Kommentar auf Facebook abgesetzt und sei deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Auffällig bei den öffentlichen Reaktionen: Politiker fast aller Parteien – sogar die wiederbraune CDU – brachten ihr Entsetzen zum Ausdruck. Nicht so die blaue Nazipartei AfD. Die Hintergründe der Tat lassen sich nun mal nicht für migrantenfeindliche Hetze ausschlachten.
Was wir bis dato tatsächlich über den Attentäter von München wissen:
24-jähriger Afghane
nicht polizeibekannt (entgegen vorheriger Verlautbarungen)
vor dem Anschlag nicht aufgefallen
keine Hinweise auf Extremismus
nicht als Gefährder eingestuft
Asylantrag abgelehnt, trotzdem besaß er
Arbeitserlaubnis und Duldung
Einziger eventueller „Hinweis“ auf die bevorstehende Tat war ein Posting mit dem eher unverfänglichen Inhalt „Allah ist groß und schütze uns alle“ in sozialen Medien am Tag vor dem Attentat. Soviel zur bei Blaumiesen und CDU beliebten Argumentation „Abgelehnte Asylbewerber sofort abschieben“ und „Der Staat hat nicht rechtzeitig reagiert“. Wie hätte der Staat auch „rechtzeitig“ reagieren können? Glaskugel? Wahrsager konsultieren?
Die Tat ist nicht entschuldbar und erfordert ohne Frage angemessene strafrechtliche Konsequenzen. Was sich aus der Tat nicht ableiten lässt: Generalisierter Hass und Hetze gegen Migranten, Sippenhaft für Afghanen, vorauseilende Verschärfung von Gesetzen, die lediglich angewendet werden müssen, Forderungen zum Dichtmachen unserer Grenzen, Abschiebung aller Ausländer ohne Rücksicht auf bestehende Abkommen mit dem Herkunftsland.
Sei nicht dumm und lasse dich nicht aufhetzen. Kein Instrumentalisieren der Opfer von München. Keine Stimme für AfD/CDU/CSU.
Wenn es aussieht wie eine Ente, läuft wie eine Ente und quakt wie eine Ente, wird’s wohl eine Ente sein. Keine Frage – einen solchen Kanzler braucht Deutschland nicht.
Du bist (noch) auf Facebook und es geht dir gegen den Strich, dass der Faschismus sich in Deutschland immer breiter macht? Du hast Angst vor einer Zukunft in einem faschistisch regierten Land? Du kannst es nicht akzeptieren, wenn Friedrich Merz und Weißwurscht Söder öffentlich mit der AfD flirten und sie als Koalitionspartner erwägen? Du würdest die in weiten Teilen rechtsextreme AfD lieber heute als morgen verboten sehen?
Komm‘ zu uns! Wir sind eine kleine Gruppe von Menschen, die sich den aktuellen Tendenzen entgegen stellen wollen und haben uns auf dem Fratzenbuch in der Gruppe „Aufstehen gegen Rechts. Arsch hoch und Zähne auseinander“ organisiert, um zu informieren und gemeinsam zu planen, wie wir uns im demokratischen Rahmen gegen Blaumiese und Faschisten organisieren können.
Stell dir vor, es ist das Jahr 2026. Du stellst fest, dass
deine Friseurin
dein DHL-Bote
dein Dönermann
dein Fitness-Trainer
deine Ärztin
dein Busfahrer
die Lehrerin deines Kindes
dein Nachbar
die Eine aus dem Bauch-Beine-Po-Kurs
der Typ, der beim Fußball-Club Spiel immer neben dir steht
plötzlich nicht mehr da ist. Über Nacht weg. Verschwunden. Du weißt, warum. Jeder weiß, warum. Niemand sagt was. Ist eh zu spät jetzt. Fühlt sich unfassbar beschissen an.
Gab es schonmal. Kann wieder passieren. Jetzt ist die Zeit, dass zu verhindern – nicht 2026. Jetzt.
Die alte Welt liegt im Sterben, die neue ist noch nicht geboren. Es ist die Zeit der Monster.
Es wird Zeit für ein neues soziales Netzwerk, das die Macht von Tech-Giganten wie Mark Zuckerberg und Elon Musk beschneidet!
Hängt es Euch nicht auch schon lange zum Halse heraus, dass Tech-Giganten die öffentliche Meinung gezielt für ihre eigenen, oft faschistoiden Interessen manipulieren?
Facebook, TicToc, Insta, X und Co verdienen mit ihren gewollt lancierten Desinformationskampagnen und der Abschaffung von Faktenchecks durch unabhängige Prüfer eigentlich eher das Prädikat „Soschel Mierda“, als noch weiter als soziale Netzwerke bezeichnet zu werden.
Eine freie Alternative zu den genannten Netzwerken ist jetzt in Planung. Man darf gespannt sein, ich bin voller Hoffnung.