Chancen, Auflagen und Gesetze
Wenn man bei uns Straßenmusik machen möchte – egal, ob kommerziell oder aus Spaß an der Freud‘ – dann sollte man sich vorher genauestens schlau machen, was man darf – und was nicht.
Ich habe mich mal kundig gemacht, was es in Deutschland so alles braucht, um auf der Straße Musik machen zu dürfen:
Als Straßenmusiker in Deutschland muss man sich an verschiedene Regeln halten, die von Stadt zu Stadt variieren können. Generell gilt, dass Straßenmusik tagsüber erlaubt ist, oft zwischen 10:00 und 22:00 Uhr, aber die genauen Zeiten können variieren. Oftmals ist die Spieldauer an einem Standort auf 30 bis 60 Minuten begrenzt, danach muss ein Standortwechsel erfolgen. Zusätzlich können Genehmigungen erforderlich sein, insbesondere für bestimmte Instrumente oder Verstärker. Es ist ratsam, sich vorab bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde über die spezifischen Regeln und Vorschriften zu informieren, da es keine bundesweite Regelung gibt.
Wichtige Punkte, die es zu beachten gilt:
Genehmigungspflicht:
In vielen Städten ist eine Genehmigung vom Ordnungsamt erforderlich, um Straßenmusik zu machen. Diese kann mit Gebühren verbunden sein.
Spielzeiten:
Die erlaubten Spielzeiten variieren, aber meistens ist Straßenmusik nur tagsüber erlaubt, oft bis 22:00 Uhr. Mittagsruhezeiten und Wochenendregelungen können ebenfalls beachtet werden müssen.
Standortwechsel:
Oft ist eine bestimmte Spieldauer an einem Ort vorgeschrieben, bevor ein Standortwechsel erforderlich ist. Dieser kann auch mit einem Mindestabstand zu anderen Musikern oder sensiblen Bereichen verbunden sein.
Lautstärke und Instrumente:
Laute Musikinstrumente wie Blechblasinstrumente, Schlagzeuge oder verstärkte Instrumente sind oft eingeschränkt oder verboten. Auch der Einsatz von Verstärkern ist oft nicht erlaubt oder nur mit bestimmten Beschränkungen.
Verkaufsverbote:
Der Verkauf von CDs, Merchandising-Artikeln oder Konzerttickets ist in der Regel nicht erlaubt, da dies als gewerbliche Tätigkeit gilt und eine Gewerbesteuer erfordert.
Blockieren von Eingängen:
Es ist wichtig, keine Hauseingänge, Schaufenster oder andere Zugänge zu blockieren und sich nicht auf Gewerbeflächen auszubreiten.
Rücksichtnahme auf Anwohner: Straßenmusik sollte so gestaltet sein, dass sie die Anwohner nicht übermäßig stört. Lärmbelästigung und Mittagsruhezeiten sind zu beachten.
Rechtliche Grundlagen der Straßenmusik – ein bisschen Bürokratie muss sein – muss ein bisschen Bürokratie sein?
Der grundlegende Unterschied zu den ehemals weniger reglementierten Zeiten ist, dass Straßenmusiker sich seit etwa fünf Jahren in zahlreichen Städten beim Ordnungsamt eine Genehmigung einholen müssen. Die beiden wichtigsten Gesetze sind das Lärmschutzgesetz und das Straßengesetz. Eine Sondergenehmigung nach dem Lärmschutzgesetz ist nicht nötig. Man darf nur eben nicht zu laut – in den allermeisten Fällen also nicht mit Verstärker oder Jericho-Trompeten – spielen. Der nächst bürokratische Punkt ist wichtiger: Stellt man etwas wie die Gitarre oder das Case auf dem „Straßenland“ ab, wozu auch die Fußgängerzone oder die U-Bahn-Station gehören, benötigt man dafür die besagte Genehmigung. Eine solche Sondergenehmigung kostet Geld. Ihr begebt euch also früh morgens in das Zimmer beim Ordnungsamt und zahlt erstmal, bevor überhaupt der erste Ton erklingen darf – und das täglich neu!
– Straßenmusik machen in Hamburg –
Seit Anfang 2017 hat der Bezirk Hamburg-Mitte seine hanseatischen Zügel für Straßenmusiker spürbar angezogen. In einigen Bereichen wie der Einkaufsmeile und in der angrenzenden Straße Lange Mühren dürfen Musiker nur noch mit einer Genehmigung vom Bezirksamt auftreten. Dafür verpflichten die Musiker sich, einige Vorschriften einzuhalten. Verstärker sind verboten, spätestens alle 30 Minuten müsst ihr weiterziehen. Und es dürfen keine lauten Blasinstrumente verwendet werden. Etwas schwammig ist dieser Passus: Ihr dürft euch zwar mit Geld honorieren lassen, die Passanten aber weder zum Spenden auffordern, noch aktiv Geld einsammeln. Mit dem Rathausmarkt, am Reesendamm und den Alsterarkaden gibt es übrigens sogar Bereiche, in denen ein Musikverbot herrscht.
– Straßenmusik machen in München –
Ehre und Fluch zugleich ist der Umgang mit Street-Musikern in der bayrischen Hauptstadt München. Hier muss man sogar ein spezielles Casting bestehen. War man erfolgreich, benötigt man noch eine Genehmigung. Die kostet 10 Euro und dabei werden in der Großstadt von diesen Lizenzen gerade mal 10 Stück täglich ausgegeben – fünf für den Vormittag, fünf für den Nachmittag, wodurch sich die Spielzeit halbiert. Aber immerhin, in München darf man eine Stunde am selben Platz bleiben. Und dann beginnt die Liste mit den Instrumenten, die „nicht genehmigungsfähig“ sind. Ohne Worte.
– Straßenmusik machen in Köln –
Die unbestrittene deutsche Hochburg der Straßenmusik ist Köln. Die Street-Music gehört hier zum Straßenbild wie in kaum einer anderen Stadt. Nach vielem Hin und Her hat die eigentlich weltoffene und tolerante Stadt Anfang 2018 den Straßenmusikern den Saft abgestellt. Amps sind im gesamten Stadtgebiet verboten. Genau definiert wird in der Kölner Stadtverordnung übrigens auch, dass Musik nur in den ersten 30 Minuten einer vollen Stunde dargeboten werden darf. Also rechtzeitig anfangen; die zweite halbe Stunde naht bestimmt. Wer gegen diese – und weitere – Vorgaben verstößt, kann schon mal einen 35-Euro-Schein für das Bußgeld aus der Tasche holen.
– Straßenmusik machen in Darmstadt –
Darmstadt hat im Jahr 2014 die Vorschriften für Straßenmusik geändert. Und zwar – Achtung festhalten (!) – in der „Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“. Rechtsgrundlage ist § 8 der Präventionskonvention. Dort heißt es, dass Darbietungen in der Fußgängerzone nur mit Sondernutzungserlaubnis in der Zeit von 10:00 bis 20:00 Uhr gestattet sind. Ausgestellt wird die Erlaubnis jeweils für einen Tag. Und pro Tag gibt es davon maximal fünf Stück. Ach ja, das Ding kostet 5 Euro Bearbeitungsgebühr. Von der Webseite des Bürger- und Ordnungsamtes könnt ihr euch den Antrag als PDF runterladen. Spaß macht auch die Frage auf dem Formular: „Werden Musikinstrumente benutzt?“ Ja, was soll ich sagen? Nein, ich nutze kein Musikinstrument. Ich brülle einfach so durch die Gegend.
Uff! Ganz ehrlich? Wenn ich mal wieder auf das schmale Brett verfallen sollte, Straßenmusik machen zu wollen, dann nur im Ausland – vorzugsweise in Spanien, Portugal, Frankreich und zur Not in den Niederlanden. 
